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Fischerei- bzw. Angelschein

Für die Ausstellung eines Fischereischeines benötigen wir den Nachweis Ihrer Fischereiprüfung oder Ihren bisherigen Fischereischein sowie ein aktuelles Passbild.

Personen, die beim Inkrafttreten des HFischG (20. Dezember 1990) einen gültigen F.-Schein besessen haben oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Inkrafttreten (ab 20. Dezember 1985) sind von der Ablegung der Fischereiprüfung befreit.

10 - 16 Jahre JUGENDFISCHEREISCHEIN ohne Prüfung (Angeln nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein).

Ab 14 Jahren kann die Ersterteilung eines „normalen“ Fischereischeines erfolgen, sofern die Fischereiprüfung abgelegt wird. 

Gebühren
Jahresfischereischein 17,50 €
Fünfjahresfischereischein 45,00 €
Zehnjahresfischereischein 86,00 €
Jugend-Jahresfischereischein 7,50 €
Jugend-Fünfjahresfischereischein 23,00 €
Ausländerfischereischein 12,50 €

Herunterladbare Dateien

AnsprechpartnerInnen

Marco Scharkopf

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Ordnungsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 7 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-42

Telefax: 06147 3969

E-Mail: marco.scharkopf(at)trebur.de

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